Generated by Rank Math SEO, this is an llms.txt file designed to help LLMs better understand and index this website. # Pichler Rechtsanwalt GmbH: Pichler Rechtsanwalt GmbH ist auf Vertriebsrecht spezialisiert und berät und vertritt Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer beim Ausgleichsanspruch sowie bei Kündigung, Wettbewerbsverbot und Provisionsfragen. ## Sitemaps [XML Sitemap](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/sitemap_index.xml): Includes all crawlable and indexable pages. ## Beiträge - [Provisionsrückforderungen nach einer Stornierung: OGH](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provisionsrueckforderung-stornierung/): Ein Versicherungsvermittler sieht auf seiner Abrechnung einen negativen Saldo von rund 10.000 €. Die Verträge seien „storniert“, die Provisionen daher zurückzuzahlen. Klingt plausibel — reicht rechtlich aber nicht aus. - [Kartellrechtliches Handelsvertreterprivileg: OGH erklärt](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/kartellrechtliches-handelsvertreterprivileg/): Der Verlag wollte Preise und Vertriebswege kontrollieren. Der Pressegrossist sollte dafür sorgen, dass die Zeitschriften österreichweit in Trafiken, Supermärkten, Kiosken und Tankstellen erhältlich waren. Doch wer Lager, Retouren, Zahlungsausfälle und eine eigene Vertriebsorganisation trägt, ist kartellrechtlich nicht automatisch ein privilegierter Handelsvertreter. - [Wettbewerbsverbot Vertriebsvertrag Österreich: Exklusiv-Gebiete prüfen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot-vertriebsvertrag-oesterreich-17/): Ein Verlag vergibt den Vertrieb für das gesamte Bundesgebiet an einen einzigen Großhändler, die Preise sind eng geführt, das Netz ist sauber organisiert – wirtschaftlich klingt das effizient. Kartellrechtlich kann genau dieses Modell brandgefährlich sein. - [Provision bei bereits bekanntem Käufer: Wann sie entfällt](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-bekannter-kaeufer-entfall-ogh/): Ein Name auf einem Zettel reicht nicht. Wer als Vermittler nur einen Interessenten „bringt“, den der Verkäufer längst kennt, hat noch lange keinen Anspruch auf Provision. Noch heikler wird es, wenn der Vermittler durch eigene Preisangaben das Geschäft nicht verbessert, sondern wirtschaftlich eher verschlechtert. - [Provision bei bereits bekanntem Käufer – Anspruch prüfen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-bekannter-kaeufer-anspruch/): Ein Käufer steht praktisch schon vor der Tür, die Verhandlungen laufen, und dann schaltet sich noch ein Vermittler ein, nennt einen Preis und verlangt später Provision. Für Unternehmer klingt das oft nach einem überschaubaren Detail. Rechtlich kann genau dieser Schritt aber darüber entscheiden, ob überhaupt ein Provisionsanspruch entsteht. - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – Fristen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-fristen-4/): Der Motor ist weg, der Umsatz auch — und am Ende scheitert die Forderung nicht am Beweis, sondern an der Uhr. Genau das passiert in der Praxis häufiger, als viele Unternehmer glauben: Es wird intern geprüft, mit der Werkstatt diskutiert, vielleicht sogar Strafanzeige erstattet. Aber gegen denjenigen, von dem später Schadenersatz verlangt werden soll, wird zivilrechtlich zu spät vorgegangen. - [Provision bei behördlicher Unmöglichkeit – Anspruch prüfen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-behoerdliche-unmoeglichkeit-anspruch/): Der Vertrag ist unterschrieben, der Kaufpreis steht fest, die Provision scheint sicher — und dann kippt eine Behörde die notwendige Genehmigung. Genau an dieser Stelle trennt sich im Vertriebs- und Vermittlungsrecht das wirtschaftliche Gefühl von der juristischen Realität. Wer glaubt, dass schon der Abschluss des Geschäfts automatisch den Provisionsanspruch rettet, kann sich täuschen. - [Bezugsbindung im Lizenzvertrag Österreich: Abwerben verboten?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/bezugsbindung-lizenzvertrag-oesterreich/): Ein billigeres Angebot ist noch kein Rechtsverstoß. Kritisch wird es dort, wo ein Mitbewerber genau weiß, dass Ihr Lizenznehmer vertraglich gebunden ist — und ihn trotzdem gezielt zum Vertragsbruch drängt. - [Namhaftmachung provisionspflichtig: Wann Provision fällig?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/namhaftmachung-provisionspflichtig-wann/): 18.000 Dollar Startvolumen, später Geschäfte von über 100.000 Dollar – und derjenige, der den Kontakt „gebracht“ hat, bekommt am Ende keinen Cent. Genau dieses Risiko steckt in vielen Provisionsmodellen, wenn nicht sauber geregelt ist, was eigentlich als Vermittlungsleistung zählt. - [Provision bei Namhaftmachung Liegenschaft Österreich – Praxis](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-namhaftmachung-liegenschaft-at/): Ein Blatt Papier, ein Objektname, ein späterer Kauf – und plötzlich steht eine Provisionsforderung im Raum. Genau dieses Risiko wird in der Praxis oft unterschätzt: Viele Käufer gehen davon aus, dass ein Makler nur dann bezahlt werden muss, wenn er verhandelt, Besichtigungen organisiert oder den Vertrag „über die Ziellinie bringt“. Das stimmt nicht immer. - [Umsatzbeteiligung Abrechnung verlangen: Wann Anspruch besteht](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/umsatzbeteiligung-abrechnung-verlangen-anspruch/): 20 % vom Eingang, aber kein Einblick in die Eingänge: Genau an diesem Punkt beginnen viele Streitigkeiten über Provisionen, Umsatzbeteiligungen und Erfolgsmodelle. Wer variable Vergütung verspricht, schuldet oft mehr als nur die spätere Auszahlung. Er schuldet Transparenz. Und zwar auch dann, wenn der Vertrag nicht ausdrücklich von „Rechnungslegung“ spricht. - [Gerichtsstandsklausel Bestellschein: Haftung Handelsvertreter](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/gerichtsstandklausel-bestellschein-handelsvertret/): Der Kunde bestellt, die Ware geht auf die Reise, dann platzt die Übergabe — und plötzlich stellt sich nicht nur die Frage nach Provision und Schaden, sondern auch: Vor welches Gericht dürfen Sie überhaupt ziehen? - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – OGH 1965](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-1965/): Ein Schreiben ist schnell verschickt. Die Vertriebsumstellung auch. Teuer wird es dann, wenn der bisherige Handelsvertreter sein Gebiet auf dem Papier noch hat, in der Praxis aber schon abgeschnitten ist. - [Handelsvertreter Auftrag stornieren ohne Vollmacht – OGH](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/handelsvertreter-auftrag-storno-vollmacht/): Ein Kunde ruft an, will den Rest der Lieferung nicht mehr, der Handelsvertreter beruhigt die Lage sofort – und unterschreibt das Storno gleich am Beleg. Operativ wirkt das sauber. Rechtlich kann es völlig wirkungslos sein. - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – OGH erklärt](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-berechnen-8/): Fünf Worte im Vertriebsvertrag können jahrelang Geld kosten. Wer einem Handelsvertreter Provision für „alle direkten und indirekten Geschäfte“ zusagt, verspricht oft mehr, als ihm beim Vertragsabschluss bewusst ist: nämlich Provision auch dann, wenn der Hersteller den Auftrag selbst hereinholt. - [Anspruch auf Provision bei Kontaktanbahnung Österreich](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/anspruch-provision-kontaktanbahnung-at/): 7.000 US-Dollar Mietzins, eine prominente Mieterin, mehrere Gespräche – und trotzdem kein Provisionsanspruch. Genau das passiert, wenn für die Gegenseite nicht klar erkennbar ist, dass jemand nicht bloß begleitet, sondern als Vermittler auftritt. - [Mündliche Mängelrüge & Vermittler: Rechtswirkung](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/maengelruege-vermittler-rechtswirkung/): Ein handschriftlich geänderter Vertragsentwurf, ein geduldeter Vermittler und ein paar Telefonate über laufende Defekte – mehr brauchte es am Ende nicht, damit ein Verkäufer seinen Restkaufpreis verlor. - [Provision zahlbar aus dem Kaufpreis? Risiken für Vermittler](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-zahlbar-aus-dem-kaufpreis-risiko/): In Vertriebsverträgen findet man immer wieder Sätze wie „Provision gebührt bei Abschluss des Geschäfts“ oder „Provision zahlbar aus dem Kaufpreis“. Das klingt klar, ist es aber häufig nicht. Denn zwischen Vertragsabschluss, Zahlungseingang, Lieferung, Übergabe und endgültigem Closing liegen oft Wochen oder Monate — und in genau dieser Zeit entstehen die größten Risiken. - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – Praxis](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-umsatz-2/): Der Umsatz ist gestiegen, die Provisionen liefen gut, der Unternehmer profitiert noch Jahre von den Kunden – und trotzdem kann der Ausgleichsanspruch nach Vertragsende scheitern. Genau an dieser Stelle wird § 25 HVG für viele Handelsvertreter und Unternehmer unangenehm: Nicht jede erfolgreiche Kundenbetreuung ist schon eine „Zuführung von Kunden“ im rechtlichen Sinn. - [Ausgleichsanspruch nach Handelsvertreterrecht: Wann zahlt der Hersteller?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-ogh-1973/): Zwölf Jahre aufgebaut, Kunden gewonnen, rund 100.000 Schilling Jahresprovision verdient – und dann endet die Produktion von heute auf morgen. Für Handelsvertreter ist das nicht nur ein wirtschaftlicher Einschnitt, sondern oft die erste Frage nach dem letzten Schreiben des Herstellers: Muss der Unternehmer jetzt für entgangene Provisionen zahlen? - [Namhaftmachung Provision Auslösung: OGH & Praxis](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/namhaftmachung-provision-ausloesung-ogh-praxis/): 6 Mio. Schilling Kaufpreis, nur ein Teil der Provision bezahlt, und die eigentlichen Kaufverhandlungen liefen ganz ohne die Vermittlerin weiter. Genau in solchen Konstellationen unterschätzen Unternehmen regelmäßig, wie teuer ein früher Kontaktnachweis werden kann. Wer einen Käufer oder Verkäufer zusammenbringt, Unterlagen liefert und eine Besichtigung organisiert, hat seinen wirtschaftlichen Beitrag oft schon erbracht — auch wenn er am Verhandlungstisch später nicht mehr sitzt. - [Provision zurückfordern Handelsvertreter Österreich – Praxis](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-zurueckfordern-handelsvertreter/): Ein Satz im Verkaufsgespräch kann teurer werden als der ganze Auftrag. Vor allem dann, wenn ein Außendienstmitarbeiter oder Verkaufsleiter dem Kunden eine Ertrags- oder Erfolgsgarantie zusagt, die intern nie freigegeben war. Dann geht es nicht nur um den geplatzten Deal, sondern oft auch um bereits ausbezahlte Provisionen, Rückforderungen und die unangenehme Frage: Wer durfte das überhaupt versprechen? - [Wettbewerbsverbot Vertriebsvertrag Österreich richtig regeln](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot-vertriebsvertrag-oesterreich-16/): Sie investieren in Lager, Werbung und Kundenbeziehungen für eine Marke — und dann verkauft plötzlich ein anderer dieselben Produkte im selben Gebiet. Viele Unternehmer glauben, der Begriff „Alleinvertrieb“ löse dieses Problem automatisch. Genau das stimmt rechtlich nicht. - [Provision für Erweiterungen bei Mietvertrag Österreich](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-erweiterungen-mietvertrag-oesterreich/): Ein Anruf, ein Hinweis auf eine freie Halle, ein passender Kontakt – und Monate später steht plötzlich eine Provisionsforderung für ein Geschäft im Raum, das viel größer geworden ist als anfangs gedacht. Genau dort beginnt in der Praxis der Streit: Reicht die bloße Namhaftmachung eines Interessenten aus, um auch an späteren Erweiterungen mitzuverdienen? - [Nachfolgeprovision Handelsvertreter beziffern: Richtig klagen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/nachfolgeprovision-handelsvertreter-beziffern/): Der Provisionsanspruch steht im Vertrag, die Umsätze laufen weiter, das Gebiet war exklusiv — und am Ende scheitert die Klage nicht am Inhalt, sondern an der Prozessstrategie. Genau das ist für Handelsvertreter, Generalvertreter und Unternehmer im Vertrieb unangenehm realistisch. Wer Nachfolgeprovisionen fordert, braucht nicht nur die richtige Klausel, sondern auch den richtigen Weg zur Durchsetzung. - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – OGH-Check](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-berechnen-7/): Drei Jahre Außendienst, tausende Kilometer, neu aufgebaute Kundenbeziehungen – und dann endet der Vertrag früher als erlaubt. Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob noch Provisionen offen sind, sondern ob der Unternehmer die vom Vertreter geschaffenen Kundenwerte nach Vertragsende weiter nutzen darf, ohne dafür zu zahlen. - [Ohne schriftlichen Maklervertrag: Anspruch auf Provision](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ohne-schriftlichen-maklervertrag-anspruch/): Ein lockerer Satz am Besprechungstisch kann teuer werden. Wer einem Makler erklärt, er müsse sich um seine Provision „keine Sorge machen“, haftet unter Umständen später persönlich für den ganzen Betrag – selbst dann, wenn ein anderer zahlen hätte sollen und nie ein schriftlicher Vertrag unterschrieben wurde. - [Zessionsklausel prüfen: Kauf und Forderungsabtretung regeln](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/zessionsklausel-pruefen-kauf-forderungen/): 75.000 Schilling Kaufpreis waren vereinbart, das beschädigte Auto war übergeben, die Forderung gegen die Haftpflichtversicherung ebenfalls – bezahlt wurde trotzdem nicht sofort. Stattdessen rechnete der Käufer eigene Ansprüche gegen, zog Geld aus der Versicherungsleistung ein und meinte, ihm stünde auch noch Vergütung aus seiner früheren Tätigkeit als Schadensregulierer zu. Genau an dieser Schnittstelle wird es für Unternehmer, Vermittler und Käufer riskant: Wer Forderungen übernimmt, verändert oft mehr als nur den Zahlungsempfänger. - [Provision bei aufschiebender Bedingung: Wer zahlt?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-aufschiebende-bedingung-haftung/): 72.000 Schilling Provision waren greifbar nah – bis zwei Kinder der Verkäuferin „nein“ sagten. Genau an diesem Punkt wird für Makler, Vermittler und auch für Vertriebsunternehmen ein oft unterschätztes Risiko sichtbar: Ein Vertrag ist unterschrieben, der Interessent steht fest, der Deal scheint durch – und trotzdem entsteht kein Provisionsanspruch. - [Produktion eingestellt Provision Handelsvertreter: Wann zahlen?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/produktion-eingestellt-provision-handelsvertreter/): Der Katalog ist gedruckt, die Kundentermine sind fixiert, die Saison steht vor der Tür — und dann teilt der Hersteller mit, dass die Kollektion gar nicht mehr kommt. Für Handelsvertreter ist das kein bloßes Organisationsproblem, sondern oft ein direkter Schlag auf Provision, Planung und Einkommen. Genau an dieser Stelle verläuft eine rechtlich heikle Grenze: Unternehmer dürfen wirtschaftlich umsteuern. Aber sie dürfen ihre Vertriebspartner nicht unnötig im Dunkeln lassen. - [Anspruch auf Folgeprovision bei Storno des Kundenvertrags](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/folgeprovision-storno-auftraggeber-anspruch/): Vier vermittelte Polizzen, laufende Folgeprovisionen bis 1984 – und dann beendet der Versicherer alles, ohne den Makler auch nur zu verständigen. Genau dort beginnt ein Problem, das weit über die Versicherungsbranche hinausreicht: Darf ein Auftraggeber einen Kundenvertrag beenden und damit zugleich den Provisionsstrom des Vermittlers austrocknen? - [Wettbewerbsverbot Vertriebsvertrag Österreich: Risiken](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot-vertriebsvertrag-oesterreich-15/): Ein Brief an 600 Vertriebspartner kann mehr zerstören als eine missglückte Preisaktion: Wer Händlern oder Agenten pauschal mit Kündigung droht, falls sie auch mit dem Wettbewerber arbeiten, riskiert nicht nur Ärger im Vertriebsnetz, sondern einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. - [Ausgleichsanspruch Makler Provision berechnen – Haftung](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-makler-provision-berechnen/): Ein einziger unterlassener Anruf kann teurer werden als jede sauber geregelte Provision. Genau dort liegt ein Risiko, das viele Unternehmer, Auftraggeber und Vertriebspartner unterschätzen: Wer einen Vermittler arbeiten lässt, konkrete Interessenten erhält und dann die entscheidende Mitwirkung verweigert, kann am Ende Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision schulden – selbst dann, wenn er diese Provision ursprünglich gar nicht selbst zahlen sollte. - [Vertragshändler Haftung Österreich: Haftung bei Beratung](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/vertragshaendler-haftung-oesterreich-beratung/): Ein paar Sätze auf der Baustelle können Jahre später sehr teuer werden. Vor allem dann, wenn der lokale Händler nicht nur Material verkauft, sondern die Anwendung empfiehlt, Mängel kleinredet und später auch noch kostenlose Sanierung zusagt. - [Wettbewerbsverbot Vertriebsvertrag Österreich – 1 Jahr?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot-vertriebsvertrag-at/): Der Vertreter ist weg, zwei Wochen später taucht er beim Mitbewerber auf — und nimmt nicht nur Marktkenntnis, sondern am besten gleich Mitarbeiter mit. Genau in solchen Momenten zeigt sich, ob die Konkurrenzklausel im Vertriebsvertrag nur gut klingt oder vor Gericht tatsächlich trägt. - [wann entsteht eine maklerprovision – Risiko bei Insolvenz](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wann-entsteht-maklerprovision-insolvenz/): Sie bringen den Käufer, der Deal kommt zustande, der Insolvenzverwalter unterschreibt – und am Ende stehen Sie trotzdem nicht vorne in der Zahlungsschlange. Genau dieses Risiko zeigt eine ältere, aber bis heute praktische OGH-Entscheidung mit großer Relevanz für Makler, Handelsvertreter und andere Vertriebspartner. - [Namhaftmachung Makler Provision Österreich – Was gilt?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/namhaftmachung-makler-provision-oesterreich-3/): Ein Telefonat, ein Exposé, ein ernsthafter Interessent – und am Ende trotzdem kein Honorar. Genau dieses Risiko wird in der Praxis oft unterschätzt: Nicht die Frage, ob Sie den Kunden tatsächlich „gebracht“ haben, entscheidet immer zuerst, sondern ob Sie das auch sauber an den Auftraggeber kommuniziert und dokumentiert haben. - [Wettbewerbsverbot Vertriebsvertrag Österreich: Restbestände](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot-vertriebsvertrag-oesterreich-13/): Die Kündigung ist draußen, der Exklusivhändler ist weg – und wenige Tage später tauchen genau diese Produkte in „falschen“ Märkten auf. Für Hersteller und bestehende Vertriebspartner ist das mehr als ein Ärgernis: Es kann Preise drücken, andere Exklusivgebiete entwerten und die gesamte Vertriebsorganisation ins Wanken bringen. - [Provision bei Rücktritt des Kunden Österreich prüfen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-bei-ruecktritt-kunde-oesterreich/): Ein einziges Kästchen im Formular, ein einziger Satz zur Provision — und schon steht nicht nur die Forderung, sondern gleich das ganze Klauselmodell auf dem Spiel. Gerade in provisionsgetriebenen Vertriebsmodellen ist die Versuchung groß, Rücktritt, Storno oder vereitelte Abschlüsse mit pauschalen Zahlungspflichten abzusichern. Genau dort verläuft aber eine harte Grenze: Was intern nach „verständlicher Absicherung“ aussieht, kann rechtlich eine unzulässige Standardklausel sein. - [Maklerprovision bei direktem Käuferkontakt klären](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/maklerprovision-direkter-kaeuferkontakt/): Der Käufer meldet sich direkt bei Ihnen, nennt einen anderen Makler als Quelle – und Sie glauben, damit sei die Provisionsfrage erledigt? Genau an diesem Punkt wird es für Verkäufer von Liegenschaften oft teuer. Wer über Maklerbörsen, Kooperationen oder Untermakler arbeitet, kann die Provision nicht schon deshalb abwehren, weil der Interessent den ursprünglich beauftragten Makler nicht namentlich nennt. - [Haftung Vermittler falscher Preis: Wann Sie haften](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/haftung-vermittler-falscher-preis-ausland/): 2.165 Dollar zugesagt, 2.695 Dollar verlangt — und der Kunde steht tausende Kilometer entfernt vor der Wahl: zahlen oder die Reise platzen lassen. Genau in solchen Momenten zeigt sich, wie gefährlich unklare Rollen im Vertrieb sind. Wer nach außen als bloßer Vermittler auftritt, kann rechtlich viel mehr sein: nämlich selbst haftbar. - [Käufer- und Verkäuferprovision verlangen: Anspruch & Risiko](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provisionsverlust-mitmakler-co-broker/): Der Käufer ist gefunden, der Kaufvertrag unterschrieben, die Arbeit ist erledigt — und trotzdem bleibt die Verkäuferprovision aus. Genau das passiert, wenn Rollen im Vertrieb nicht sauber geklärt sind. Wer als beigezogener Makler, Co-Broker oder Netzwerkpartner auftritt, hat nicht automatisch einen eigenen Anspruch gegen den Auftraggeber. Das zeigt eine Entscheidung des OGH, die für Maklerstrukturen, Vermittlungsnetzwerke und provisionsabhängige Vertriebsmodelle bis heute hochpraktisch ist. - [Provision im Preis enthalten: Risiko für Vermittler](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provision-im-preis-enthalten-risiko-vermittler/): Sie bringen eine Geschäftschance auf den Tisch, der Käufer kauft später tatsächlich — und trotzdem bleibt am Ende kein Euro Provision übrig. Genau dieses Risiko zeigt eine ältere, aber für die Praxis bis heute unangenehm klare Entscheidung des OGH: Wer „im Hintergrund“ vermittelt, über Dritte auftritt und die Vergütungsfrage nicht sauber absichert, kann trotz wirtschaftlich wertvoller Vorarbeit leer ausgehen. - [Parallelimporten oder Re-Importen: Haftung beim Ankauf](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/parallelimporten-re-importen-haftung-ankauf/): Ein Händler bekommt 200 Marken-Fernseher zu einem Preis angeboten, den der offizielle Fachhandel nicht einmal im Einkauf erreicht. Zugreifen — oder droht schon die einstweilige Verfügung? - [freie werkstatt mit automarke werben: OGH-Urteil kurz erklärt](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/freie-werkstatt-mit-automarke-werben-oesterreich/): Ein freier Kfz-Betrieb investiert in Know-how, arbeitet mit Originalteilen und kennt eine Marke bis zur letzten Schraube — darf er das in der Werbung auch sagen? Genau an dieser wirtschaftlich heiklen Grenze zwischen zulässiger Leistungsbeschreibung und unzulässiger Rufausnutzung verläuft eine Linie, die für Hersteller, Vertragshändler, freie Werkstätten und Franchisesysteme bis heute relevant ist. - [Provisionsanspruch bei übernommenen Bestandsaufträgen klären](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provisionsanspruch-uebernommene-bestandsauftraege/): Der Kunde ist da, das Geschäft läuft, die Rechnungen werden bezahlt — und am Ende heißt es: keine Provision. Genau dieses Risiko entsteht im Vertriebsalltag häufiger, als viele Unternehmen und Vermittler annehmen. Nicht jede nützliche Kontaktanbahnung löst automatisch einen Provisionsanspruch aus. Entscheidend ist eine andere Frage: Für wen wurde eigentlich gehandelt? - [Provisionsanspruch bei belasteter Liegenschaft: OGH-Urteil](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/provisionsanspruch-belastete-liegenschaft/): Der Vertrag ist unterschrieben, die Käufer stehen fest, die Provision scheint sicher — und am Ende bleibt der Makler trotzdem leer aus. Genau dieses Risiko zeigt sich besonders scharf, wenn ein Liegenschaftskauf nur unter Bedingungen funktioniert, die wirtschaftlich alles oder nichts bedeuten. - [Ausgleichsanspruch Handelsvertreter berechnen – Regress](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-handelsvertreter-regress/): 100.000 Schilling bezahlt, um endlich Ruhe vor dem Gläubiger zu haben — und danach stand nicht mehr nur der ursprüngliche Schuldner in der Schusslinie, sondern auch die Ehe vor einer neuen Forderung. Genau an diesem Punkt wird ein oft unterschätzter Mechanismus des österreichischen Zivilrechts wirtschaftlich brisant: Wer einen Gläubiger befriedigt, weil eine Vermögensverschiebung anfechtbar ist, zahlt nicht bloß „für jemanden mit“. Er kann dadurch selbst Gläubiger werden. - [Aufrechnung Handelsvertreter Provision: Gegenforderung](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/aufrechnung-handelsvertreter-provision-anspruch/): Der Verkauf ist unterschrieben, der Vertreter hat seinen Vorschuss am Konto, die interne Umsatzmeldung ist erledigt — und Wochen später platzt das Geschäft. Für viele Unternehmen beginnt der eigentliche Streit erst dann: Muss der Handelsvertreter die Provision zurückzahlen? Und was passiert, wenn derselbe Vertreter im Gegenzug behauptet, aus einem ganz anderen Geschäft stehe ihm noch eine hohe Provision zu? - [alleinauftrag widerruf provisionsanspruch – Makler zahlen?](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/alleinauftrag-widerruf-provisionsanspruch/): Der Käufer ist fast da, Besichtigungen laufen, Unterlagen wurden aufbereitet – und dann zieht der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag zurück. Für Immobilienmakler ist genau das der Moment, in dem oft die teuerste Fehlannahme sichtbar wird: Viele glauben, schon der Exklusivauftrag sichere jedenfalls eine Zahlung. Das stimmt so nicht. ## Seiten - [Rechtsanwalt für Vertriebsrecht](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/rechtsanwalt-fuer-vertriebsrecht/): https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wp-content/uploads/2021/03/clemens-pichler-rechtsanwalt-dornbirn-1200x800-1.jpghttps://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wp-content/uploads/2014/11/150526_KANZLEI_PICHLER_026-1024x683.jpgUnsere StärkenAusgleichsanspruchAusgleichsanspruch des FranchisenehmersRechtsgutachtenKündigungWettbewerbsverbot - [Leistungen](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/leistungen/): Alles rund ums Thema Vertriebsrechtmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahrenmehr erfahren - [Wettbewerbsverbot](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/wettbewerbsverbot/): WettbewerbsverbotIm Gesetz ist ein Wettbewerbsverbot nicht ausdrücklich verankert. Der Handelsvertreter ist aber verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen. Daraus lässt sich aber ableiten, dass er – sofern nichts anderes vereinbart ist – einem Wettbewerbsverbot unterliegt. - [Ausgleichsanspruch](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch/): Ausgleichsanspruch - [Kündigung](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/kuendigung/): VertragskündigungEine Kündigung des Vertrages sollte niemals voreilig ausgesprochen oder unterschrieben werden. Wie das Vertragsverhältnis beendet wird ist maßgeblich, ob ein Ausgleichsanspruch entsteht oder nicht. Selbst wenn die Zusammenarbeit beendet werden soll, gibt es in der Praxis oft vorteilhafte Wege, um sich rechtlich abzusichern. - [Gutachten zum Ausgleichsanspruch](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/gutachten-zum-ausgleichsanspruch/): Rechtsgutachten zum AusgleichsanspruchUnsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Vertriebsrecht und der Berechnung des Ausgleichsanspruchs. Wir beraten grundsätzlich auf Seiten des Unternehmers aber auch auf Seiten des Handelsvertreters oder Vertragshändlers. Dies natürlich nur insofern, als keine Interessenkollision besteht. - [Ausgleichsanspruch Franchising](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/ausgleichsanspruch-franchising/): Ausgleichsanspruch des FranchisenehmersDer Franchisenehmer kann, muss aber nicht zwangsläufig ein Ausgleichsanspruch zustehen. Je nach konkreter Ausgestaltung des Vertriebssystems und Eingliederung des Franchisenehmers kann allerdings das HvertrG (Handelsvertretergesetz) zur Anwendung kommen, in dem der Ausgleichsanspruch geregelt ist. - [Home](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/): Wir bieten Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des österreichischen Vertriebsrechtes insbesondere bei der Geltendmachung oder Abwehr des Ausgleichsanspruches. - [Aktuelles](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/aktuelles/): Aktuelles zum Thema Vertriebsrecht - [Kontakt](https://rechtsanwalt-vertriebsrecht.at/kontakt/): +43 1 513 07 00