Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung (Az.: IX ZR 191/12) ausgesprochen, dass der Ausgleichsanspruch aus einem Händlervertrag nach Insolvenz des Vertragshändlers unzulässig sei. Durch die Aufrechnung erfolge eine Gläubigerbenachteiligung, die eine solche Aufrechnung insolvenzrechtlich unzulässig mache.

Wichtig ist dabei auch, dass ein Ausgleichsanspruch mit einer Insolvenz (früher Konkurs) nicht zwangsläufig verloren geht. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen. Eine fristlose Kündigung muss daher nicht immer zum Verlust des Ausgleichsanspruchs führen. Häufig wird dies aber vom Unternehmer behauptet. Eine Prüfung im Einzelfall ist daher durchwegs ratsam.

Die Entscheidung wird aller voraussicht nach auch in Österreich übernommen werden. Eine Entscheidung dazu liegt – soweit ersichtlich – vom OGH (Obersten Gerichtshof) in Östereich hiezu aber noch nicht vor.

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