Die Berechnung des Ausgleichsanspruchs ist äußerst kompliziert. Sowohl die einzelnen Sachverständigen, als auch die Gerichte wenden oft unterschiedliche Berechnungsmethoden an.

Am Ende der Berechnung steht immer noch ein sogenannter Billigkeitsabschlag oder Billigkeitszuschlag. Dieser ermöglicht dem Gericht auf den Einzelfall einzugehen, ob eine Erhöhung oder eine Reduktion des Ausgleichsanspruchs im konkreten Fall angemessen ist.

Es gibt eine Reihe von Gründen, die für eine Erhöhung sprechen, aber auch Gründe, die eine Reduktion bedeuten können.

In Extremfällen ist sogar eine Reduktion des Ausgleichsanspruchs auf Null möglich.

Nur mit entsprechender Branchenerfahrung können im Vorfeld die Chancen eingeschätzt werden, wie im Einzelfall die Billigkeit zu beurteilen ist. Häufig sind sich dabei aber auch die Gerichte nicht einig, denn es gibt immer wieder erhebliche Abweichung von Gerichtsinstanz zu Gerichtsinstanz.

Auch spielt in der Praxis der Richter in I. Instanz eine große Rolle, den er trifft die Feststellungen zum Sachverhalt, die dann rechtlich in die Billigkeitsprüfung fallen.

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