Rechtsanwalt Dr. Pichler hat in der Zeitschrift Unternehmer (Ausgabe Schwerpunkt Franchise) zum Thema Ausgleichsanspruch ein Gastkommentar abgegeben.
Thema war, unter welchen Voraussetzungen dem Franchisenehmer ein Ausgleichsanspruch zustehen könnte.
Primär ist hierfür die Frage der Vertragsbeendigung maßgebend, da der Ausgleichsanspruch – je nach Vertragsende – auch verloren gehen könnte.
Ist das Vertragsverhältnis ausgleichsanspruchswahrend beendet worden, stellt sich die Frage, inwiefern das Vertragsverhältnis „handelsvertreterähnlich“ war, damit eine analoge Anwendung des Handelsvertreterrechts zur Anwendung kommt.
Nur wenn eine handelsvertretergleiche Einbindung in das Vertriebssystem vorliegt, besteht ein Ausgleichsanspruch.
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