Rechtsgutachten zum Ausgleichsanspruch
Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Vertriebsrecht und der Berechnung des Ausgleichsanspruchs. Wir beraten grundsätzlich auf Seiten des Unternehmers aber auch auf Seiten des Handelsvertreters oder Vertragshändlers. Dies natürlich nur insofern, als keine Interessenkollision besteht.
Wir haben bereits zahlreiche Verfahren und Verhandlungen bezüglich des Ausgleichsanspruchs geführt. Auf Grund unserer Erfahrung können wir sowohl für den Unternehmer als auch für den Handelsvertreter berechnen, in welcher Höhe der Zuspruch eines Ausgleichsanspruchs in einem Gerichtsverfahren in Österreich zu erwarten wäre. Wenngleich der Ausgleichsanspruch immer eine Entscheidung des Einzelfalls darstellt, können wir eine Bandbreite ermitteln, was als realistisch zu betrachten ist.
Mit einem solchen Rechtsgutachten können dann (allenfalls auch direkt von unseren Mandanten) Vergleichsgespräche geführt werden, sodass mitunter gar kein Prozess notwendig ist.
Gerne stehen wir Ihnen für Gutachtensaufträge zur Verfügung.
Karlsplatz 3, 1010 Wien
Sprechstelle Dornbirn (besetzt nur nach Terminvereinbarung):
Campus V, Hintere Achmühlerstraße 1a, 6850 Dornbirn
Kontakt
60 Minuten persönliches Gespräch in der Kanzlei Wien oder per Videokonferenz. Rechtsschutz oder Selbstzahler. Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Anfrage noch nicht zustande, es entstehen Ihnen keine Kosten.
Telefon: +43 1 513 07 00
E-Mail: wien@anwaltskanzlei-pichler.at